Obligatorische Schulen mit Vorschule

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Bis anhin dauert die obligatorische Schule neun Jahre und teilt sich in die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Mehrheitlich dauert die Primarstufe sechs und die Sekundarstufe I drei Jahre. Nur in wenigen Kantonen dauert die Primarstufe vier oder fünf Jahre und der Eintritt in die Sekundarstufe I erfolgt dementsprechend im fünften (Dauer fünf Jahre) oder im sechsten Schuljahr (Dauer: vier Jahre). In etwas mehr als der Hälfte aller Kantone ist der Besuch der Vorschule obligatorisch. Nahezu alle Kantone verpflichten ihre Gemeinden Vorschulunterricht anzubieten. Faktisch besucht die überwiegende Mehrheit der Kinder die öffentliche unentgeltliche Vorschule.

Die obligatorische Schule steht vor bedeutenden Reformen und Herausforderungen und schliesst auch die Vorschule mit ein:

Vorschulobligatorium

In mehr als der Hälfte der Kantone ist der Besuch der Vorschule bereits obligatorisch bzw. ein Vorschulobligatorium ist vorgesehen. Im Rahmen der Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) ist ein zweijähriges Vorschulobligatorium und somit die Ausweitung der obligatorischen Schule auf elf Jahre vorgesehen.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) regelt bestimmte Eckwerte national und wird mit weiteren Bestrebungen zu einer Harmonisierung der obligatorischen Schule führen. Das HarmoS-Konkordat ist am 1. August 2009 in Kraft getreten. Es gilt für diejenigen Kantone, die dem Konkordat beigetreten sind. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine sechsjährige Übergangsfrist. Die Beitrittskantone setzen die Inhalte des HarmoS-Konkordats spätestens auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 um.

Das HarmoS-Konkordat wird für die beigetretenen Kantone u.a. zu folgenden Änderungen führen:

  • zweijähriges Vorschulobligatorium:

    Der Eintritt in die Vorschule soll mit vollendetem vierten Altersjahr erfolgen (Stichtag: 31. Juli). Damit einher geht eine Verlängerung der obligatorischen Schule auf elf Jahre. Die Organisation der ersten Schuljahre liegt bei den Kantonen (zweijährige Vorschule [Kindergarten] oder Schuleingangsstufe: Grund- bzw. Basisstufe). Das Vorschulobligatorium unterstützt bereits laufende kantonale Projekte zur Flexibilisierung der Einschulung (vgl. Basis- und Grundstufe);

  • Vereinheitlichung der kantonalen Schulstrukturen:

    Die Primarstufe einschliesslich Vorschule soll künftig acht Jahre dauern und die Sekundarstufe I drei Jahre. Die Kantone (mit Ausnahme des Kantons Tessin) werden ihre kantonalen Schulstrukturen anpassen;

  • Einführung von national verbindlichen Bildungsstandards

    sowie deren Überprüfung im Rahmen des nationalen Bildungsmonitoring. Bildungsstandards können die zu erreichenden Kompetenzen vorgeben (Leistungsstandards) oder inhaltliche Vorgaben für einen Fachbereich machen oder Umsetzungsbedingungen benennen. In einem ersten Schritt werden nationale Leistungsstandards für vorerst vier Fachbereiche (Erstsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften) entwickelt. Diese sind lehrplanunabhängige, mess- und überprüfbare Kompetenzbeschreibungen. Sie stützen sich auf ein Kompetenzmodell und definieren für die obligatorische Schule, über welche Kompetenzen jeder Schüler und jede Schülerin zu einem bestimmten Zeitpunkt (Ende 4., 8., und 11. Schuljahr; nach neuer Zählung der Schulstrukturen) mindestens verfügen muss. Zu einem späteren Zeitpunkt können für andere Fachbereiche weitere Standards definiert werden.

  • sprachregionale Zusammenarbeit bei den Lehrplänen und Lehrmitteln:

    die Westschweizer und die Deutschschweizer Kantone arbeiten an sprachregionalen Lehrplänen. Der Plan d'études romand (PER) soll 2009/2010 und der Lehrplan 21 für die deutsch- und mehrsprachigen Kantone 2012 vorliegen;

  • der Unterricht von zwei Fremdsprachen bereits ab der Primarstufe ist von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 2004 beschlossen worden und auch im HarmoS-Konkordat aufgenommen worden (vgl. unten);

  • die Einführung von Blockzeiten und Tagesstrukturen sind Projekte, die bereits von den Kantonen initiiert und vorangetrieben worden sind. Die beitretenden Kantone verpflichten sich dazu, die Unterrichtszeit auf der Primarstufe vorzugsweise in Blockzeiten zu organisieren und ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen für die gesamte obligatorische Schule anzubieten. Die Nutzung von Tagesstrukturen soll fakultativ und für die Erziehungsberechtigten in der Regel beitragspflichtig sein.

Für die Zusammenarbeit in Bezug auf das HarmoS-Konkordat und für weitere Koordinationsbereiche (u.a. Standortbestimmungen/Evaluation der Schülerinnen und Schüler, Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen etc.) haben die Westschweizer Kantone eine Konvention – die Convention scolaire romande – beschlossen.

Sprachenunterricht

Die Koordination des Sprachenunterrichts hat in einem mehrsprachigen Land eine besondere Bedeutung. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat im März 2004 eine nationale Strategie zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts verabschiedet. Die Strategie zielt auf eine frühere und konsequente Förderung der Schülerinnen und Schüler in der erste Landessprache und das Vermitteln von soliden Kenntnissen einer zweiten Landessprache sowie des Englischen und die Ermöglichung des Erlernens einer dritten Landessprache.

Die wichtigsten Inhalte der Strategie sind in die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) aufgenommen worden. Demnach sollen bereits ab der Primarstufe zwei Fremdsprachen (eine zweite Landessprache und Englisch) unterrichtet werden. Die erste Fremdsprache wird spätestens ab dem dritten Schuljahr, die zweite Fremdsprache spätestens ab dem fünften Schuljahr unterrichtet (nach Zählung der neuen Schulstrukturen gemäss HarmoS-Konkordat: erste Fremdsprache: fünftes Schuljahr; zweite Fremdsprache: siebtes Schuljahr).

Welche Sprache als erste zu unterrichten ist, wird regional koordiniert. Unabhängig vom Beginn sind bis Ende der obligatorischen Schule in beiden Fremdsprachen vergleichbare Kenntnisse zu erreichen. Die zu erreichenden Ziele werden über die nationalen Bildungsstandards definiert. Die Kantone haben mit der Umsetzung des Sprachenbeschlusses begonnen. Der Unterricht der ersten Fremdsprache soll bis spätestens 2010, der Unterricht der zweiten Fremdsprache spätestens 2012 eingeführt sein. Von diesen Bestimmungen weicht das kantonale Sprachenkonzept des Kantons Tessin ab, welches den obligatorischen Unterricht von drei Fremdsprachen (Deutsch, Französisch, Englisch) während der obligatorischen Schule vorsieht.

Blockzeiten und Tagesstrukturen

Mit Blockzeiten und Tagesstrukturen antworten die Kantone auf Bedürfnisse, die mit der Arbeitstätigkeit beider Eltern und der Zunahme von Einelternfamilien entstanden sind.

Blockzeiten betreffen die Schulorganisation und leisten einen Beitrag an die Vereinfachung der familialen Kinderbetreuung und an die vereinfachte Organisation ausserschulischer Betreuungsangebote. Blockzeiten fassen die Unterrichtszeit in grösseren Zeitblöcken zusammen. Die Lektionen werden zu ganzen Halbtagen gebündelt. Je nach lokalen Bedingungen und Bedürfnissen werden unterschiedliche Blockzeitenmodelle praktiziert (u.a. unterschiedliche zeitliche Ausdehnung). Bei umfassenden Blockzeiten stehen die Schülerinnen und Schüler an fünf Vormittagen mindestens zu dreieinhalb Stunden (oder während vier Lektionen) unter der Obhut der Schule und erhalten, je nach Altersstufe und Stundentafel, an einem bis zu vier Nachmittagen Unterricht. Die Mehrheit der Kantone führen Schulen mit umfassenden Blockzeiten. Jedoch gelten diese nur in einer Minderheit der Kantone flächendeckend für alle Schulen.

Tagesstrukturen beinhalten Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche ausserhalb der Familie. In mehreren Kantonen und Gemeinden laufen Projekte und politische Bestrebungen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an Tagesstrukturen. Bei Tagesstrukturen im Bereich der obligatorischen Schule werden die Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Unterrichtszeit betreut. Zu solchen Tagesstrukturen gehören Tagesschulen oder schulergänzende Betreuungsangebote wie eine betreute Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, ein betreutes Freizeitangebot oder die Betreuung von Auffangzeiten. Während es in der grossen Mehrheit der Kantone Angebote für die betreute Mittagsverpflegung gibt, sind Tagesschulen insgesamt wenig verbreitet. In der Regel beschränkt sich das Angebot auf einige wenige Schulen pro Kanton. Nur im Kanton Tessin besteht ein bedeutendes Angebot an Tagesschulen.

Schuleingangsstufe: Grund- und Basisstufe

Die Vorschule und die ersten Primarschuljahre werden zunehmend als eine Einheit betrachtet, in der die Kinder ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend in der Entwicklung ihrer Kompetenzen und Fertigkeiten gefördert werden. Mehrere Kantone erproben in Schulversuchen eine flexible Schuleingangsstufe, in der die Vorschuljahre mit den ersten Primarstufenjahren zusammengeführt werden (Grund- und Basisstufe).

In der Grundstufe werden die zwei Vorschuljahre mit dem ersten Primarschuljahr, bei der Basisstufe die zwei Vorschuljahre mit den ersten zwei Jahren der Primarstufe zusammengefasst. Der Übergang innerhalb dieser Stufen verläuft flexibel, je nach Entwicklungsstand des Kindes. Sie kann in kürzerer oder längerer Zeit durchlaufen werden. Die Klassen werden altersheterogen und von zwei Lehrpersonen geführt.

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) schreibt die Organisationsform der ersten Schuljahre nicht vor. Die beigetretenen Kantone können das Modell (Vorschule oder Basisstufe bzw. Grundstufe) selber wählen. Unabhängig von der Organisationsform muss aber je nach Entwicklungsstand des Kindes ein schnelleres oder langsameres Durchlaufen dieser ersten Schuljahre möglich sein.

Heterogenität

Schulklassen werden zunehmend heterogener: Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem sozialen, sprachlichen und kulturellem Hintergrund oder mit unterschiedlichen Begabungen und Bedürfnissen besuchen die gleiche Schule. Die Schule übernimmt dabei eine wichtige Integrationsfunktion. Heterogene Klassen stellen die Schule vor neue Herausforderungen und machen einen differenzierenden und individualisierten Unterricht notwendig.

Sonderpädagogischer Bereich

Durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist 2008 die Verantwortung über den sonderpädagogischen Bereich für Kinder und Jugendliche (Regelung, Organisation und Finanzierung) in die Kompetenz der Kantone gefallen. Dies führt auch zu Änderungen in der obligatorischen Schule und bedarf einer Koordination zwischen den Kantonen (vgl. Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik [Sonderpädagogik-Konkordat]).

Qualitätsentwicklung und -sicherung

In der obligatorischen Schule laufen verschiedene kantonale Bestrebungen zur Qualitätsentwicklung und sicherung. Einerseits werden die Handlungskompetenzen der Einzelschulen erweitert, Schulleitungen eingesetzt und die schulinterne Evaluation bzw. schulinterne Qualitätssicherungskonzepte gewinnen an Bedeutung, andererseits sind namentlich in den deutschsprachigen Kantonen Reformen der Schulaufsicht im Gange. Dabei können Fachstellen für Schulaufsicht oder externe Evaluationsstellen geschaffen werden.

Weiterführende Informationen

Vorschulobligatorium

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Sprachenunterricht

Blockzeiten und Tagesstrukturen

Weiterführende Kapitel

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