Vorschulstufe

Grafik mit Auge und Buntstiften

Die Vorschuleinrichtungen der verschiedenen Sprachregionen haben sich unterschiedlich entwickelt, was sich auch in ihren konzeptionellen Ausrichtungen niedergeschlagen hat. In den letzten Jahren hat eine Annäherung stattgefunden. Der Kindergarten ist in der deutschsprachigen, die école enfantine in der französischsprachigen und die scuola dell'infanzia in der italienischsprachigen Schweiz angesiedelt. Die scuola dell’infanzia unterscheidet sich von den Vorschulen der anderen Sprachregionen dahingehend, dass sie Kinder bereits ab dem dritten Altersjahr aufnimmt und so ein breites Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung übernimmt, das in der übrigen Schweiz von anderen Einrichtungen angeboten wird.

Angebotsobligatorium

Die Kantone mit ihren Gemeinden sind zuständig für die Organisation und Finanzierung der Vorschulen. Träger der Vorschulen sind die Gemeinden. Der Besuch der Vorschule ist bis anhin nicht in allen Kantonen obligatorisch: In etwas mehr als der Hälfte der Kantone müssen die Kinder die Vorschule während einem oder zwei Jahren besuchen. Faktisch besuchen jedoch annähernd 100% der Kinder die Vorschule während mindestens einem Jahr. Es besteht in der Regel ein Angebotsobligatorium; die Kantone verpflichten die Gemeinden, Vorschulen zu führen. Demnach haben die Kinder ein Anrecht auf eine Vorschulerziehung – je nach Kanton von einem oder zwei Jahren (im Kanton Tessin drei Jahre). Der Besuch einer öffentlichen Vorschule ist unentgeltlich.

Das Mindestalter beim Eintritt in die Vorschule variiert je nach Kanton. Mehrheitlich ist der Eintritt ab dem vierten Altersjahr möglich, in einigen Kantonen ab dem fünften Altersjahr. Im Kanton Tessin können die Kinder bereits ab dem dritten Altersjahr in die scuola dell’infanzia eintreten.

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) wird für die Kantone, die dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind, zu einem zweijährigen Vorschulobligatorium (Eintrittsalter mit vollendetem vierten Altersjahr) führen.

Die Vorschule und die ersten Primarschuljahre werden vermehrt als eine Einheit betrachtet, in der die Kinder ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend in der Entwicklung ihrer Kompetenzen und Fertigkeiten gefördert werden. Mehrere Kantone erproben in Schulversuchen eine flexible Schuleingangsstufe (Grund- und Basisstufe).

Familienergänzende Tagesstrukturen im Frühbereich

Zu Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Frühbereich (vor Eintritt in die Vorschule) können Kindertagesstätten, Tagesfamilien und weitere Einrichtungen wie Kinderhorte oder Spielgruppen als formelle institutionalisierte Betreuungsformen sowie informelle nicht institutionalisierte Betreuungsformen wie die Betreuung durch Verwandte, Bekannte oder durch bezahlte Privatpersonen gezählt werden.

Die Organisation von familienergänzenden Tagesstrukturen im Frühbereich erfolgt in der Regel im Rahmen der Familien- und Sozialpolitik. Die Angebote basieren auf Freiwilligkeit und liegen in der Regel in der Verantwortung der Gemeinden oder von Privaten und werden nicht zum öffentlichen Bildungssystem gezählt. Das Angebot an Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Frühbereich ist stark ausgebaut worden; die Nachfrage ist jedoch mehrheitlich immer noch grösser als das Angebot. Verschiedene Kantone – sowie der Bund in einem zeitlich begrenzten Förderprogramm – haben rechtliche Grundlagen geschaffen, oder es wurden politische Vorstösse ergriffen, um den Aufbau von Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung zu fördern (darin eingeschlossen sind auch Tagesstrukturen während der Vorschule und obligatorischen Schule). Diese Einrichtungen unterstützen die Familien, leisten einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dienen zur Integration und Sozialisation von Kindern mit bildungsfernem Familienhintergrund oder mit Migrationshintergrund.

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